Überprüfung der Kulturdenkmäler in Korbach

Erfassung des Denkmalbestandes hat begonnen

Korbach. Seit März 2026 wird der Denkmalbestand der Stadt Korbach mit ihren Stadtteilen systematisch überprüft. Sie wird von der Bauforscherin Antje Press vom Büro BauWerk – Büro für Baudokumentationen durchgeführt.
Warum findet die Überprüfung statt?
Die Überprüfung des Denkmalbestandes einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Kreises ist die Voraussetzung für die Bewertung von Gebäuden als Kulturdenkmäler. Die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes kann aus künstlerischen, geschichtlichen, städtebaulichen, technischen oder wissenschaftlichen Gründen bestehen. Eine erste Denkmalausweisung für die Stadt Korbach gibt es bereits seit den 1980er-Jahren. Diese Ausweisung wird nun überprüft und konkretisiert. Sie ist die Basis für alle weiteren Planungen und Entwicklungen. „Dabei setzen wir immer einen gewissen Zeitabstand  voraus, in der Regel eine Generation, also ungefähr dreißig bis fünfunddreißig Jahre“,  sagte Prof. Dr. Markus Harzenetter, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege
Hessen.


Antje Press beschäftigt sich seit 2015 mit dem Denkmalbestand des Altkreises Waldeck. „Mit Frau Press konnten wir eine erfahrene Bauforscherin für das Projekt gewinnen. Ihre Expertise ist bereits in den schon erschienenen Band Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Hessen, Landkreis Waldeck-Frankenberg II (Altkreis Frankenberg), Wiesbaden 2015“, eingeflossen“, so Harzenetter.
Wir bitten um die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger
„Uns ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über das Projekt zu informieren und sie dazu zu ermuntern, Fragen zu stellen und Frau Press, die ab sofort mit ihrer Kamera in Korbach unterwegs sein wird, ggf. vorhandene Informationen und Quellen zur Verfügung zu stellen.“


Das Gesamtprojekt
Die Überprüfung des Denkmalbestandes der Stadt Korbach ist das letzte noch fehlende Gebiet bei der systematischen Überprüfung des nördlichen Teils des Landkreises Waldeck-Frankenberg, des ehemaligen Altkreises Waldeck mit den Gemeinden Bad Arolsen, Bad Wildungen, Diemelsee, Diemelstadt, Edertal, Lichtenfels, Twistetal, Volkmarsen, Waldeck und Willingen. Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung des Denkmalbestandes des Kreises Waldeck-Frankenberg I im Rahmen des Projektes Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Hessen in Buchform und gleichzeitig auch in der Online-Denkmaldatenbank DenkXweb (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de).
Was den Kreis Waldeck-Frankenberg besonders auszeichnet
„Architekturhistorisch gehört der Landkreis Waldeck-Frankenberg zu den reichsten und vielfältigsten Regionen Hessens. Seine Besonderheiten ergeben sich aus der Kombination mittelalterlicher Siedlungsstrukturen, gut erhaltener Ortskerne, einer besonderen Dichte gut erhaltener Fachwerkgebäude, baulichen Zeugnissen des agrarischen Lebens und fürstlicher Repräsentationsarchitektur“, so Harzenetter.


Vom Nutzen der Denkmaltopographie
„Die Denkmaltopografie ist nicht nur für die Denkmalpflege, sondern auch für Architekten, Stadtplaner, Landschaftsplaner, Wissenschaftler, Gartenbauer und Heimatforscher von unschätzbarer Bedeutung. Keine andere Publikation bietet eine solche Bandbreite von historischen, regionalgeschichtlichen und bautypischen Informationen,“ sagte Harzenetter weiter. Viele Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer seien stolz darauf, dass die Denkmaleigenschaft ihres Gebäudes nun veröffentlicht werde. Auch aus dem Bereich der Bauplanung sei die Denkmaltopografie längst nicht mehr weg zu denken. „Niemand kann jetzt mehr sagen, er hätte nichts von der Denkmaleigenschaft einzelner Gebäude oder gar ganzer Ensembles gewusst.“
Zur Geschichte der Denkmaltopografien
Seit den 1980er-Jahren wird die Denkmalausweisung der hessischen Städte und Landkreise im Rahmen der sogenannten Denkmaltopographien bearbeitet. Diese Bände enthalten Überblickstexte zur Geschichte und baulichen Entwicklung der Region und ihrer Orte und Städte sowie Abbildungen und Kurzbeschreibungen aller erfassten Gesamtanlagen und Kulturdenkmäler. Herausgegeben werden die Denkmaltopographien vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH), das nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz für die Erfassung von Kulturdenkmälern in Hessen zuständig ist. Bislang hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ca. 60 Einzelbände der Denkmaltopographie vorgelegt. Ziel ist die vollständige Erfassung des
Denkmalbestandes in Hessen.